zur Geschichte des Hauses Wippe 35/37
1826: Das Haus war zu der
Zeit noch nicht geteilt.
Der „Eisen Händler“ Ludwig
August Eickhorn, bei Siegen in der Fickenhütte wohnend,
bekommt dieses von Johann
Wilhelm Voos herstammende „Guth“ 1826 bei Gericht
zugeschlagen. Das steht in einem
Kaufvertrag zwischen Ludwig August Eickhorn
(Verkäufer) und Eheleuten
Adolph Geilen zu Widdert (Käufer) von 1826.
Lagebeschreibung: „das in der Wippe
Gemeinde Höscheid Kreise Solingen
gelegene von Johann Wilhelm Voos herstammende
Guth“
Kaufpreis: „sechs hundert zwei und neunzig berliner Thaler, neun ein
Viertel
Groschen“
Darlehensschulden: „von
zwei hundert dreißig berliner Thaler,
drei, und zwanzig
Groschen, ein Pfennig baar, und als Anlage
erhalten“
Zahlungsbedingungen: „sie haben sich
ferner verbindlich gemacht die
vorbezogenen Kaufschillinge so wohl als dieses Darlehn
nach Vorhergegangenen beider Seits frei
gestellten Auf
und Ankündigung eines halben Jahres vor primo
May in
guten harten Vollwichtigen? Allgemein Coursierenden
Landes Münzen keines Wegs aber in Papier Gelde noch in
anderen
Geld Surrogaten abzulegen“
1830: Kaufvertrag zwischen
Adolph Geilen und Demoiselle Amalie Eickhorn („Ellen Waaren
Geschäft führend“), Schwester
von Ludwig August Eickhorn und von diesem
bevollmächtigt. Ist eigentlich
kein Kaufvertrag, sondern eine Rückgabe des Gutes, weil
Adolph Geilen den Kaufpreis
„bis Dato noch nicht bezalt hat“.
Lagebeschreibung: „ein
in der Wippe, Gemeinde Höhscheid gelegenes Guth“
Kaufpreis:
„sechs hundert zwei, und neunzig berliner Thaler neun ein viertel
Groschen“
1833: Kaufvertrag zwischen
Eheleuten Johann Wilhelm Lauterjung, Käufer, und Demoiselle
Amalie Louise Eickhorn, Verkäuferin eines Gütchens in der Wippen. Hier
kaufen die
Eheleute Lauterjung das ganze
Haus mit allen Ländereien.
Lagebeschreibung: „ein
in der Wippen am kleinen Vooskotten, in der Gemeinde
Hoehscheid gelegenes Gütchen“
Kaufpreis: „den Eheleuten Johann
Wilhelm Lauterjung für fünf hundert berliner Thaler
hiermit verkaufet = und zum Eigenthum übertragen.“
„Zur
Versicherung des Kaufschillings von fünf hundert berliner
Thaler der darab
erfallenden Zinsen, und den im Enstehungs
Falle aufgehenden Kosten haben die
Eheleute Johann Wilhelm Lauterjung nicht
allein das oben beschriebene, von ihnen
gekaufte Gütchen, sondern auch den am Graben befindlichen
vierten Theil, von einem
in der Wippen, auf der Wupper
gelegenen Schleifkotten samt allem Zubehör und
Gerechtsamen mit dem Bemerken zur Speziellen angreiflichen Hypothek verpfändet,
dass dieser Schleifkotten
Antheil zu Gunsten des HerrnLudwig
Weyersberg mit drei
hundert Reichsthaler
bergisch vorzüglich belastet = sonsten aber Schulden
frei sein;
wobei dieselbe zur Vollziehung den Wohnsitz in
ihren gekauften oben bezeichneten
Behausung
in der Wippen gewählet = und sich zu gleich
zur völligen Befriedigung der
Verkäuferin über die Haupt = Zinsen = und Kosten Forderung mit Verzicht
auf die
Theilung solidarisch
verbindlich gemacht = fort mit eins erkläret haben, dass ihre
Gläubigerin Vermöge dieser
Verpfändung berechtiget seyn solle, auf das oben
beschriebene Gütchen und auf den vorbezeichneten
vierten Theil Schleifkottens
und
Zubehörungen eine
hypothekarische Eintragung auf ihre, der Schuldner, Kosten
nachsuchen = und löschen zu lassen.
1840:Kaufvertrag zwischen
Eheleuten Lauterjung, Verkäufer, und Eduard Kohl, Ankäufer.
Lauterjung verkauft die Hälfte
des Hauses und der Grundstücke an Kohl.
Lagebeschreibung:
„Gemeinde Höhscheid eingetragenen, in der Eingangs
gedachten
Wippe gelegenen Ackergütchen“
Teilung: Beispiel: „1.Die obere Hälfte + Abtheilung des mit der Nummer
Zweihundert drei und sechzig bezeichneten
Hauses in der
Wippe, von unten bis
oben aus vertikal abgetheilt“
Wegerecht: „Der auf dem,
den Verkäufern verbliebenen Theile des Gutes
befindliche
Brunnen, wird von dem
Ankäufer ( ebenfals? hier? vielmehr? ) mitbenutzt;
ebenso werden
die zu diesem Brunnen und dem Bache führenden jetzt
vorfindlichen Wege von den Verkäufern und dem Ankäufer
gemeinschaftlich benutzt, und dürfen keinem Theile
gespannt? werden“
Kaufpreis: „den hier in
Rede stehenden Kaufpreis von Dreihundert Thalern
überweisen.“
Zeichenerklärung:
„...“ =
Originaltext aus den Verträgen
?
= vermutete Bedeutung
Anmerkungen: - Lauterjung wohnte noch mindestens bis 1864 in Wippe 263!
(
Einwohnerverzeichnis Gemeinde Höhscheid)
- Hieß der Kohlenkotten vielleicht auch einmal kleiner Vooskotten? (s.1833
Lagebeschreibung)
- Besaß der Eigentümer des Schmitzkottens (Vooskotten),
Johann Wilhelm
Voos auch dieses Haus? (s.1826)
- In den Verträgen werden
harte klingende Münzsorten keinesfalls Papier
Gelde gefordert! (Bei
den heutigen Kaufpreisen hätten wir ganz schön zu
schleppen!)
Quellen: oben aufgeführte Verträge aus dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf